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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine "Bestätigung" des Finanzamtes, dass die anfallenden Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer, Erbschafts- oder Schenkungssteuer – für Erbfälle oder Schenkungen bis 31. Juli 2008) entrichtet wurden.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden im Zusammenhang mit Eigentumserwerb (z.B. Grundstückskauf, Wohnungseigentum) und im Wirtschaftsverkehr (z.B. im Zollbereich, für die Liquidation einer Gesellschaft) ausgestellt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion